Rechtliche Aspekte beim Druck einer Abizeitung

Journalistische Sorgfaltspflicht

Das Herausgeben und Verbreiten einer Abizeitung fällt in Deutschland unter das Presserecht. Das bedeutet, dass ihr mit journalistischer Sorgfalt arbeiten müsst.

Impressum

Ihr seid verpflichtet, ein Impressum in der Zeitung abzudrucken. Dort muss eine Person angegeben werden, die "V.i.S.d.P." (Verantwortliche/r im Sinne des Presserechts) ist. Diese Person verantwortet den Inhalt der Abizeitung Dritten gegenüber. Daher müsst Ihr dringend darauf achten, dass die Rechte Dritter (z. B. Schüler, Lehrer) nicht durch Beleidigungen oder Verleumdungen verletzt werden.

Anzeigenkennzeichnung

Alle Anzeigen in der Abizeitung müssen als Werbung erkennbar sein und sollten im Zweifelsfall mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet werden, um Missverständnissen vorzubeugen. Die Vermischung von redakionellem und werblichen Inhalt ist nach Presserecht verboten.

Weitere rechtliche Informationen

Weitere Informationen und den sogenannten Pressekodex findet Ihr auf der Webseite des Deutschen Presserates.

Speziell an jugendliche Herausgeber wendet sich die Jugendpresse Deutschland.